Wie hilft mir die Autoversicherung im Schadensfall?

Autounfälle sind allgemein und auch auf Deutschlands Straßen keine Seltenheit. Täglich kann man irgendwo im Radio von Verkehrsunfällen hören. Die Gründe bzw. Risikofaktoren sind die alten Bekannten, Alkohol am Steuer, schlechte Wetterbedingungen, Übermüdung und allem voran überhöhte Geschwindigkeit.

Vollgas gilt immer noch als Hauptursache für viele Unfälle. Und die Konsequenzen können für die Betroffenen oftmals verheerend sein. Selbst wer mit dem Leben und gar völlig unverletzt davon kommt, kann sich finanziell heftigen Folgen ausgesetzt sehen. Man sollte also lieber etwas langsam treten, wenn die Versicherungsmodalitäten günstig bleiben sollen. Denn nicht umsonst honorieren die Autoversicherungen, vor allem beim Autoversicherung wechseln, jene am meisten, die lange unfallfrei bleiben.

Unfall! Was (nicht) tun?
Wenn es erst einmal zum Schadensfall kommt, gilt es bereits am Unfallort, einige Verhaltensweisen zu beachten. Im Folgenden nun jene Dinge, die zu tun und jene Dinge, die zu unterlassen sind, wenn man seinen Versicherungsschutz nicht verspielen will: Hat sich jemand bei dem Unfall verletzt, ist umgehend und in erster Konsequenz der Notruf zu benachrichtigen! Nach Absicherung der Unfallstelle sind die Fahrzeuge, wenn möglich, aus dem Verkehrsbereich gen Fahrbahnrand zu befördern. Der Unfallort sollte auf jeden Fall dokumentiert werden – sei es mittels Fotografie oder mittels Skizze. Hergang und Uhrzeit sind festzuhalten. Danach sollten alle am Unfall Beteiligten ihre Personalien austauschen. Die Unfallgegner müssen außerdem die Kennzeichen und Versicherungsdaten austauschen. Sind diese Versicherungsdaten nicht verfügbar, hilft der Zentralruf der Autoversicherer (0180/250-26) und ermittelt diese Daten. Anschließend obliegt es den Fahrzeughaltern, ihre Autoversicherungen zeitnah in Schriftform zu informieren. Dies ist teilweise (je nach Anbieter) online machbar.
Ein Fehler ist es, am Unfallort bereits Schuldgeständnisse, Verzichte oder dergleichen zu unterschreiben. Dies juristisch festzustellen obliegt ohnehin der Verkehrshaftpflicht.

Was zahlt die Autoversicherung?
Den umfassendsten Schutz bei Verkehrsunfällen genießt man durch Vollkasko. Auch bei einem selbstverschuldeten Unfall greift Vollkasko. Und selbst wenn der Unfallgegner die Fahrerflucht ergreift oder unzureichend versichert ist, springt Vollkasko in die Bresche und kommt für den Schaden am eigenen Fahrzeug auf. Die Haftpflichtversicherung stellt zudem die Schuldfrage fest und überprüft, ob geäußerte Ansprüche des Unfallgegners überhaupt gerechtfertigt sind.

Wer es nach einem Unfall vermeiden möchte, mit höheren Beiträgen eingestuft zu werden, kann eine Option auf „Rabattretter“ buchen. Dadurch kann eine solche Aufstockung vermieden werden. Und jenseits davon hat man nach jeder Schadensregulierung durch die Autoversicherung ein einmonatiges Recht auf Sonderkündigung. Denn es kann sein, dass man auf diesem Wege billiger woanders unterkommt, da Neukunden häufig günstigere Konditionen genießen.