Wie wechsele ich meine Autoversicherung?
Jedes Jahr entbrennt ein ausgeprägter Konkurrenzkampf im Bereich der Kfz-Versicherung. Und zwar immer dann, wenn sich das laufende Jahr dem Ende zuneigt und die Kündigungsfristen näher rücken. Und in der Tat sollte man immer die Augen nach guten Alternativen offenhalten, wenn die Kündigungsfrist bevorsteht. Möglicherweise kommt man bei einem anderen Anbieter weit besser unter und macht ein glänzendes Geschäft. Eine hervorragende Vergleichsmöglichkeit, um sich wirklich umfassend zu informieren, liefert das Internet. Doch was gilt es bei einer Kündigung der laufenden Autoversicherung zu beachten? Und wann kann man kündigen?
Kündigungsfristen Die „ordentliche“ Kündigung der Autoversicherung ist die fristgerechte Kündigung. Eine Autoversicherung lässt sich immer zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Das Ablaufdatum für diese Frist wird im Versicherungsschein vermerkt. In aller Regel enden die Verträge jährlich zum 31.12. Zur Wahrung der Frist muss das Kündigungsschreiben der Autoversicherung spätestens einen Monat zuvor vorliegen. Stichtag für die meisten Autoversicherungen und deren Kündigungsfristen ist somit der 30.11. Anschließend kann man für den Beginn des nächsten Jahres eine neue Versicherung realisieren.
Außerordentliche Kündigungen Es besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Autoversicherung die Beiträge erhöht. Ebenso besteht die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung, wenn die Versicherung bedeutende Vertragsbedingungen, die Typklassen oder die Regionalklassen ändert. Um ein Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen, muss man die Kündigung spätestens bis zu einem Monat nach Beitragserhöhung bzw. Vertragsänderung einreichen. Andernfalls wird das Sonderkündigungsrecht hinfällig. Des Weiteren kann man eine Autoversicherung außerordentlich kündigen, wenn ein Fahrzeugwechsel und/oder eine Neuzulassung vorliegen. Dies ist dann sogar ohne Kündigungsfrist möglich, da sich die Vertragsmodalitäten durch einen solchen Vorgang durchaus maßgeblich ändern können. Einen weiteren Anlass zur außerordentlichen Kündigung liefert der Schadensfall. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Autoversicherung bei diesem Schadensfall Anerkennung und Unterstützung geleistet hat oder nicht. Eine außerordentliche Kündigung ist also nach jedem (!) Schadensfall möglich. Als Frist dazu reicht es binnen eines Monats nach Bearbeitungsschlusses des Schadensfalles, die außerordentliche Kündigung einzureichen.
Die Norm beim Versicherungswechsel ist natürlich der Weg über die ordentliche Kündigung zum Jahresende. Dennoch ist es wichtig, um die außerordentlichen Kündigungsgründe bei Autoversicherungen zu wissen, wenn Sachzwänge oder steigende Beiträge einen Wechsel sinnvoll machen. |